Die Spielleitung

1. Der Spielleitung

  1. Der Schiedsrichter
    1. ist der alleinige Richter über faires und unfaires Spiel;
    2. hat die Freiheit, im Interesse eines fairen Spielverlaufs Entscheidungen in Situationen, die in den Regeln nicht aus- reichend geklärt sind, zu treffen;
    3. ist für die einwandfreie Durchführung des Spiels unter diesen Regeln verantwortlich;
    4. schreitet bei jedem Regelverstoß ein;
    5. nennt einem Spieler auf dessen Anfrage die Farbe eines Balles;
    6. reinigt, nach angemessener Aufforderung durch den Striker, einen Ball.
  2. Der Schiedsrichter darf nicht
    1. auf Fragen antworten, die in den Regeln nicht vorgesehen sind;
    2. darauf aufmerksam machen, dass ein Spieler gerade dabei ist, ein Foul zu begehen;
    3. das Spiel betreffende Ratschläge oder Meinungen äußern;
    4. Fragen beantworten, die die Punktedifferenz der Spiel- stände betrifft.
  3. Hat der Schiedsrichter einen Vorfall nicht bemerkt, so kann er die Aussagen des Markers oder Angehöriger der Spielleitung oder der Zuschauer, die die beste Sicht haben, zur Unterstützung seiner Entscheidung heranziehen, oder er kann eine Kamera-/Video- aufnahme des Ereignisses ansehen, um zu entscheiden.

2. Der Marker

Der Marker soll den Spielstand auf der Anzeigetafel einstellen und dem Schiedsrichter bei der Ausführung seines Amtes behilflich sein. Er soll auch, wenn dies notwendig ist, das Protokoll führen.

3. Der Protokollführer

Der Protokollführer notiert jeden Stoß, jedes Foul und alle erzielten Punkte. Er notiert auch die Breaks.

4. Unterstützung durch die Spielleitung

  1. Auf Bitte des Strikers soll der Schiedsrichter oder der Marker eine Lichtquelle, die den Striker behindert, wegbewegen und weg- halten.
  2. Es ist dem Schiedsrichter und dem Marker erlaubt, behinderten Spielern den Umständen entsprechend zu Hilfe zu kommen.

Quelle: billardblog.info